RisikogebietAb Mittwoch müssen Leute, die aus Luxemburg in die Schweiz einreisen, in Quarantäne

Risikogebiet / Ab Mittwoch müssen Leute, die aus Luxemburg in die Schweiz einreisen, in Quarantäne
Die Schweiz schließt sich Deutschland an – Luxemburger, die in das Alpenland einreisen wollen, müssen in Quarantäne Foto: dpa/Keystone/Anthony Anex

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Deutschland hat es vorgemacht, andere ziehen nach: Durch den Anstieg der Infektionszahlen in Luxemburg geraten Reisende aus dem Großherzogtum international zusehends in Bedrängnis. Auch die Schweiz führt nun Reisebeschränkungen für Personen mit Wohnsitz in Luxemburg ein, wie Barbara Büschi vom Schweizer Bundesamt für Migration heute bei einer Pressekonferenz erklärte.

Die Schweiz setzt „mindestens ein Dutzend Länder“ zusätzlich auf ihre Liste mit Einreisebeschränkungen, wie Patrick Mathy vom eidgenössischen Bundesamt für Gesundheit am Freitag auf einer Pressekonferenz verkündete. Unter diesen Ländern befindet sich auch Luxemburg. Das bestätigte Barbara Büschi, stellvertretende Direktorin des Bundesamts für Migration. Die Bestimmungen sollen voraussichtlich ab Mittwoch, dem 22. Juli, in Kraft treten. Über die Pressekonferenz berichtete das SRF (Schweizer Radio und Fernsehen).

Die Quarantäne in der Schweiz dauert insgesamt zehn Tage. Innerhalb der ersten zwei Tage nach seiner Ankunft muss sich der Reisende bei der zuständigen kantonalen Behörde melden und deren Anweisungen Folge leisten. Eine Zuwiderhandlung ahndet die Eidgenossenschaft mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 CHF. Ob es für Menschen mit Wohnsitz eine Ausnahmeregelung gibt, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt, konnte beim Bundesamt für Gesundheit niemand dem Tageblatt bestätigen. Genauere Informationen sollen am Mittwoch veröffentlicht werden.

Quarantänebestimmungen in der Schweiz: Die Ausnahmen

Von der Pflicht zur Quarantäne in der Schweiz ausgenommen sind Personen:
a. die beruflich grenzüberschreitend Personen oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren;
b. deren Tätigkeit zwingend notwendig ist für die Aufrechterhaltung
1. der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens,
2. der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
3. der Funktionsfähigkeit von institutionellen Begünstigten im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007;
c. die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Unternehmen des Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehrs grenzüberschreitend Personen befördern und sich dafür im Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben;
d. die täglich oder für bis zu fünf Tage beruflich oder medizinisch notwendig und unaufschiebbar veranlasst in die Schweiz einreisen;
e. die sich als Transitpassagiere weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben;
f. die lediglich zur Durchreise in die Schweiz einreisen mit der Absicht und der Möglichkeit, direkt in ein anderes Land weiterzureisen.

Quelle: Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs vom 2. Juli 2020.

Anne
20. Juli 2020 - 22.02

Ech woar viru 4 Wochen an der Schweiz,! An de Geschäfter, am Bus, am Tram: déi méschten haten ké Mask. Am Restaurant, esouguer d'Personal hat ké Mask un. Eng privat Feier, kén hat e Mask, et ass sech emärmelt a "gebisout" gin. Dei Jonk hun dobaussen gefeiert a groussen Gruppen ouni Mask an ouni kierperlech Distanz ze haalen. Wat ass dann hirt Geheimnis, dass déi esou liberal Schweizer dei strikt Letzebuerger können op hir rout Lëscht setzen??? Ganz einfach, sie testen NET! A mir gi fir eis Disziplin bestrooft...

Jessika
19. Juli 2020 - 16.06

So ist es Liliana. Ich lebe in Luxemburg, bin aber gerade in der Schweiz aus beruflichen Gründen unterwegs und wundere mich, dass ein Land, das recht locker mit dem Virus umgeht und wie die meisten keinen Überblick über die tatsächlich aktiven Fälle hat, so streng mit einem Land ist, das so vorbildlich handelt. Gilt auch für mein Ursprungsland Deutschland. Nicht richtig...

Marc Decker
18. Juli 2020 - 20.53

Mir Fehlen d‘Wieder... Esou eng Idioterie,Europa ass an enger zweeter Well,net nemmen mir Lëtzebuerger .

Gast Sünnen
18. Juli 2020 - 15.12

So ist es richtig!Bei einem solchen Bußgeld hält man die Quarantäne schön brav ein.Also : folgen wir dem Schweizer Beispiel!

Liliana Thies
18. Juli 2020 - 15.05

Ich bin Schweizerin lebe in Luxemburg und arbeite im Gesundheitswesen.Ich werde alle 14 Tage getestet!!Kein Land testet so viel wie Luxemburg und jetzt wird das Land bestraft weil da durch auch viele positive Test entstehen wir testen 12000 Teste jeden Tag Alle Länder tun dies nicht !!! Und stehen besser da. Mein Sohn heiratet nächste Woche in der Schweiz, und ich möchte als Mutter dabei sein !! Da müsste es doch möglich sein mit einem negativen Test rein zu kommen ohne Qarantäne Mit freundlichen Grüßen Liliana Thies

Josée
18. Juli 2020 - 1.23

Bei tausenden von Tests gegenüber anderen Ländern und 25% Grenzgängern die in Luxemburg mitgezählt werden, vergleicht dann alle aufschreienden Länder, rechnet richtig oder stimmt es „ 60 im Kopf und Null in der Prüfung Luxemburg liegt bei 0,7