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Ende des Notstands: 18 Covid-Gesetze durchgepeitscht

Parlament verabschiedet 18 Gesetze für die Zeit nach dem Ausnahmezustand. Diese erhielten seit Mittwoch ihre gesetzliche Grundlage.

Die Aufteilung in A/B-Klassen hat dazu geführt, dass während der Krise zusätzliches Lehrpersonal eingestellt werden musste.
Die Aufteilung in A/B-Klassen hat dazu geführt, dass während der Krise zusätzliches Lehrpersonal eingestellt werden musste. Foto: Lex Kleren

„Die Covid-Krise ist ein Marathon, kein Sprint,“ sagte am Donnerstag Wirtschaftsminister Franz Fayot (LSAP) im Cercle Cité. Doch diese Woche lief das Parlament dem Virus hinterher. Der Grund: Die Covid-Ausnahmeregelungen laufen mit dem Ende des Notstands am 24. Juni aus. Jetzt mussten im Schnelldurchlauf Gesetze geschaffen werden.

Der Gesetzes-Marathon ging am Mittwochnachmittag los. Der erste Tagesordnungspunkt, mehr Personal für Kitas und Krippen. Aus der Corona-Not heraus wurden mehr Betreuer benötigt. Für die Personalaufstockung wurden mehrheitlich Studenten rekrutiert. Berichterstatter Gilles Baum (DP) stellte ein Gesetzesprojekt zum Arbeitsrecht vor. Damit soll eine Ausnahmeregelung eingeführt werden, die es den Studenten ermöglicht, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, der die gesetzlich erlaubte Dauer von zwei Monaten überschreiten kann. Der Entwurf wurde besonders von CSV und ADR-Abgeordneten kritisiert. So sprach Françoise Hetto-Gaasch (CSV) von einer, „navigation à vue“ der Regierung. Diese hätte keinen konkreten Plan. Darüber hinaus sei das Projekt mit 590.000 Euro pro Tag zu teuer. Der Gesetzestext wurde mit 36 Ja-Stimmen, 21 Enthaltungen der CSV und vier Gegenstimmen der ADR angenommen.

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Der für seinen Arbeitseifer gelobte Gilles Baum präsentierte auch die beiden nächsten Gesetzesentwürfe. Die Ausbildung von angehenden Lehrern musste wegen der Corona-Pandemie zum Teil unterbrochen werden. Dadurch verzögerte sich deren Ausbildung. Um das Problem zu lösen, wurde die Dauer und die Bewertung des Stage angepasst. Das Gesetzesprojekt wurde mit 34 Ja-Stimmen angenommen. ADR, Déi Lénk und CSV enthielten sich. Die Kritik war, man riskiere durch diese Maßnahmen die Qualität der Lehre zu mindern.

Genügend Personal in den Grundschulen

Der von der Chamber abgesegnete Gesetzesentwurf 7579 soll es ermöglichen, dass genügend Personal in den Grundschulen zur Verfügung steht. Dies ist notwendig, um die wöchentlich alternierenden A/B-Klassen alle besetzen zu können und um gesundheitlich gefährdetes Lehrpersonal zu ersetzen. Lehrbeauftragte (chargé de cours) können dann einfacher eingestellt werden. Der Gesetzentwurf wurde mit 35 Ja-Stimmen (DP, LSAP, déi gréng, déi Lénk, Piraten), 21 Enthaltungen (CSV) und 4 Nein-Stimmen (ADR) angenommen. Auf die Nachfrage Hetto-Gaaschs was denn geschehe falls die A/B-Klassen wieder zusammenkommen würden, antwortete Bildungsminister Claude Meisch, dass dann zwei Lehrkräfte die Klasse betreuen würden. "Viele der Lehrer konnten während des Klassensplittings feststellen, dass sie mit kleineren Klassen den Schülern eine bessere Einzelbetreuung bieten konnten," antwortete der Bildungsminister.

Arbeitsrecht

Georges Engel (LSAP) war Berichterstatter zu 19 Bestimmungen des Arbeitsrechts, die auch nach dem Notstand weiterhin bestehen sollen. Alle Abgeordneten waren sich einig, dass die getroffenen Maßnahmen, wie Zeitarbeit und die Verlängerung der Arbeitslosenhilfe den Arbeitnehmern und den Firmen helfen, die Wirtschaftskrise zu überstehen. Der Gesetzestext sieht auch eine „Rückkehr zur Normalität“ für bestimmte arbeitsrechtliche Bestimmungen vor. So hatte die Hohe Körperschaft sich dafür ausgesprochen, dass der Aufschub der sechsmonatigen Probezeit für Berufsanfänger nur gilt, wenn sie während des Etat de crise nicht arbeiten konnten. Das Projekt wurde einstimmig angenommen.

Arbeitsreicher Donnerstag

Am Donnerstag stand der größte Teil der Arbeit an, ganze zehn Gesetze mussten in der Chamber gestimmt werden. Bei dem ersten Gesetzesentwurf 7595 ging es um die Garantie von 150 Millionen Euro, die der luxemburgische Staat für Hilfsmechanismen der EU und der europäischen Investitionsbank zur Verfügung stellt. Das Gesetz wurde von allen Parteien außer der ADR getragen.

Wegen der Pandemie bleibt Menschen aus Drittstaaten der Zugang zur EU und nach Luxemburg verwehrt. Dabei erinnerte Berichterstatter Yves Cruchten (LSAP) daran, dass sich wegen der Pandemie die Lage ständig ändern kann: „Das, was gestern noch richtig war, kann heute schon falsch sein.“ Dementsprechend könnten die Grenzen für Drittstaatsangehörige gegebenenfalls früher wieder geöffnet werden. Das neue Gesetz 7585 verlängert des Weiteren auch die Antragsfristen für Aufenthaltsgenehmigungen.

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Unternehmen, die Produkte erforschen oder produzieren, die zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beitragen, erhalten mit einem Gesetz auch über den Notstand hinaus finanzielle Unterstützung.

Mieterhöhungen bei Privatimmobilien sind bis Ende des Jahres verboten. Der Entwurf wurde einstimmig angenommen. Die Abgeordneten sahen die Möglichkeit, dass Anhörungen per Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt werden können, als einen Erfolg an, diese Maßnahme wurde ebenfalls per Gesetz verlängert. Auch Hochzeiten können nach Auslauf des Ausnahmezustands in einem anderen kommunalen Gebäude als dem Rathaus abgehalten werden.

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Ein weiterer Entwurf sieht vor, dass Arbeitgeber bis Ende des Jahres keine Verzugszinsen zahlen müssen, wenn sie die monatlichen Sozialbeiträge nicht rechtzeitig einzahlen. Mit dem abgestimmten Entwurf können die Beiträge bis Ende des Jahres überwiesen werden. Die Frist zum beantragen der luxemburgischen Staatsbürgerschaft per Wiedereinbürgerung wurde ebenfalls um ein Jahr verlängert. Betreuungseinrichtungen für ältere oder behinderte Personen wurden wegen des Corona-Virus geschlossen. Für die Familienangehörigen, die sich um diese Personen kümmern mussten, gab es während des Ausnahmezustands einen Sonderurlaub. Das im Parlament gestimmte Gesetz gewährt den Congé pour soutien familial, solange die Tagesstätten geschlossen bleiben.

Am Samstagmorgen findet ausnahmsweise eine weitere Plenarsitzung statt. Unter anderem wird ein Gesetz gestimmt, das die Fristen um Finanzbeihilfen für Betriebe und Freiberufler anzufragen, verlängert.

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